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Miete in der WG fair aufteilen

Gleich teilen oder nach Zimmergröße? Wie ihr die Miete in der WG fair aufteilt, wer haftet und was mit der Kaution passiert.

Die Miete ist in fast jeder WG der größte gemeinsame Posten, und hier entsteht auch der meiste Streit. Das liegt selten am Geld selbst. Meist hat niemand am Anfang klar abgemacht, wer wie viel zahlt und warum. Dieser Ratgeber zeigt die üblichen Modelle und was ihr festhalten solltet.

Modell 1: Alle zahlen gleich viel

Die einfachste Lösung: Warmmiete durch die Zahl der Bewohner. Das passt, wenn die Zimmer ungefähr gleich groß und gleich gut sind. Sobald ein Zimmer deutlich größer ist, einen Balkon hat oder das Durchgangszimmer neben der Küche ist, fühlt sich gleich teilen schnell unfair an.

Modell 2: Nach Zimmergröße

Häufig und gut nachvollziehbar ist eine Mischung:

  1. Die Gemeinschaftsflächen (Küche, Bad, Flur, Wohnzimmer) werden zu gleichen Teilen auf alle verteilt.
  2. Die privaten Zimmer zahlt jeder nach seinen eigenen Quadratmetern.

Beispiel: 90 m² Wohnung, 1.200 € kalt, also 13,33 €/m². Gemeinschaftsfläche 30 m², also 400 €, je 133,33 € für drei Personen. Die Zimmer haben 25, 20 und 15 m², das sind 333,33 €, 266,67 € und 200 €. Zusammen zahlen die drei 466,67 €, 400 € und 333,33 €.

Modell 3: Mit Zu- und Abschlägen

Manche WGs geben für Balkon, eigenes Bad oder ein Zimmer zur Straße einen festen Auf- oder Abschlag. Das ist am genauesten, aber auch am schwersten zu verhandeln. Haltet es einfach: ein oder zwei Kriterien reichen.

Wer haftet gegenüber dem Vermieter?

Das hängt davon ab, wer im Mietvertrag steht. Stehen alle drin, haften alle als Gesamtschuldner: Der Vermieter kann die ganze Miete von jedem Einzelnen verlangen, auch wenn intern anders aufgeteilt wird. Gibt es einen Hauptmieter und Untermieter, schuldet nur der Hauptmieter dem Vermieter die Miete, und die anderen zahlen an ihn. Mehr dazu steht im Ratgeber Untermieter in der WG.

Kaltmiete und Nebenkosten getrennt halten

Teilt die Miete am besten in zwei Teile: die Kaltmiete und eine monatliche Vorauszahlung für die Nebenkosten. Die Kaltmiete ist fest. Die Vorauszahlung wird einmal im Jahr mit den tatsächlichen Kosten verrechnet. So wisst ihr nach der Abrechnung des Vermieters sofort, wer nachzahlen muss und wer etwas zurückbekommt. Siehe Nebenkostenabrechnung in der WG.

Die Kaution

Die Mietkaution darf höchstens drei Nettokaltmieten betragen. Zahlt jeder einen Teil, haltet fest, wer wie viel eingezahlt hat. Beim Auszug einer Person ist das sonst die häufigste Streitfrage. Üblich ist, dass der Nachmieter den Anteil übernimmt und dem Ausziehenden direkt auszahlt.

Was ihr schriftlich festhalten solltet

  • Wie viel jeder kalt und als Nebenkostenvorauszahlung zahlt, und ab wann.
  • An wen und bis zu welchem Tag im Monat gezahlt wird.
  • Wie viel Kaution jeder eingezahlt hat.
  • Was beim Auszug passiert: Kündigungsfrist innerhalb der WG, Nachmietersuche.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall zählen euer Mietvertrag und die aktuelle Rechtslage.