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Untermieter in der WG aufnehmen

Erlaubnis des Vermieters, Untermietvertrag, Haftung und Geldfluss: was Hauptmieter bei Untermietern in der WG beachten sollten.

In vielen WGs steht nur eine Person im Mietvertrag, der Hauptmieter. Alle anderen wohnen zur Untermiete. Auch wenn alle im Vertrag stehen, wird ein Zimmer oft für ein Auslandssemester untervermietet. Beides funktioniert gut, wenn ein paar Dinge geregelt sind.

Die Erlaubnis des Vermieters

Untervermieten dürft ihr nur mit Erlaubnis des Vermieters. Habt ihr nach Abschluss des Mietvertrags ein berechtigtes Interesse, einen Teil der Wohnung unterzuvermieten, könnt ihr die Erlaubnis in der Regel verlangen. Gründe sind zum Beispiel ein Auslandsaufenthalt, ein Auszug eines Mitbewohners oder finanzielle Gründe. Der Vermieter darf nur aus wichtigem Grund ablehnen, etwa wenn er gegen die konkrete Person etwas Begründetes hat. Fragt schriftlich und mit Namen des Untermieters.

Der Vermieter kann einen Untermietzuschlag verlangen, wenn ihm die Untervermietung sonst nicht zuzumuten ist. Das ist nicht automatisch so, aber in der Praxis nicht selten.

Der Untermietvertrag

Schließt einen schriftlichen Untermietvertrag zwischen Hauptmieter und Untermieter. Hinein gehören:

  • das Zimmer und welche Räume gemeinsam genutzt werden,
  • Beginn und, bei Zwischenmiete, Ende,
  • Kaltmiete und Nebenkostenvorauszahlung, und ob die Nebenkosten abgerechnet werden,
  • Kaution und Kündigungsfrist,
  • ob das Zimmer möbliert ist.

Haftung: Der Hauptmieter trägt das Risiko

Gegenüber dem Vermieter bleibt der Hauptmieter für die ganze Miete verantwortlich, auch wenn ein Untermieter nicht zahlt. Er haftet auch für Schäden, die der Untermieter verursacht. Behaltet deshalb die Zahlungen im Blick und sprecht Rückstände früh an.

Anmeldung beim Bürgeramt

Wer einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden und braucht dafür eine Wohnungsgeberbestätigung. Bei Untermiete stellt sie der Hauptmieter aus, denn er ist in diesem Fall der Wohnungsgeber.

Wie das Geld fließt

Der Untermieter zahlt an den Hauptmieter oder auf das WG-Konto. Bei einer Zwischenmiete, wenn jemand sein Zimmer für ein Semester abgibt, gibt es zwei übliche Varianten:

  • Der Zwischenmieter zahlt die Miete des Abwesenden, und der zahlt in der Zeit nichts. Einfach, solange beide Beträge gleich sind.
  • Die Zahlungen des Zwischenmieters werden auf alle verteilt, die in dem Monat Mitglied sind. Das passt, wenn der Zwischenmieter z. B. ein sonst leeres Zimmer bewohnt.

Wichtig ist nur, dass alle wissen, welche Variante gilt, und dass es irgendwo festgehalten ist.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall zählen euer Mietvertrag und die aktuelle Rechtslage.