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Nebenkostenabrechnung in der WG

Wie ihr die Nebenkostenabrechnung des Vermieters in der WG aufteilt: Umlageschlüssel, Vorauszahlungen, Ein- und Auszüge.

Einmal im Jahr schickt der Vermieter die Betriebskostenabrechnung. Dann steht fest, ob die Vorauszahlungen gereicht haben. In der WG fängt die Arbeit da erst an: Die Nachzahlung oder das Guthaben muss auf die Mitbewohner verteilt werden, und nicht jeder hat das ganze Jahr dort gewohnt.

Die Abrechnung des Vermieters

Der Vermieter muss spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums abrechnen. Kommt die Abrechnung später, kann er in der Regel keine Nachzahlung mehr verlangen. Einwände habt ihr ebenfalls zwölf Monate nach Erhalt. Vergleicht die Posten mit dem Vorjahr: Große Sprünge bei einzelnen Kosten sind ein guter Grund, die Belege anzusehen.

Schritt 1: Die Vorauszahlungen

Jedes Mitglied zahlt monatlich eine Vorauszahlung für Nebenkosten an die WG. Summiert für das Abrechnungsjahr, wer wie viel davon gezahlt hat bzw. hätte zahlen müssen. Wer im Juli eingezogen ist, hat nur sechs Monate Vorauszahlung geleistet und trägt auch nur sechs Monate Kosten.

Schritt 2: Die Umlageschlüssel

Nicht jeder Kostenposten passt zum gleichen Verteilschlüssel. Für die WG-interne Aufteilung haben sich diese bewährt:

  • Nach Wohnmonaten: der Standard für fast alles, also Grundsteuer, Versicherung, Hausreinigung, Müll. Jeder zahlt anteilig für die Monate, in denen er da war.
  • Nach Personen: für Kosten, die mit der Zahl der Bewohner steigen, z. B. Wasser, wenn es keine eigenen Zähler gibt.
  • Nach Fläche: passt, wenn ihr die Miete schon nach Zimmergröße teilt, z. B. für die Heizkosten ohne eigene Zähler.
  • Nach Verbrauch: wenn es Zähler pro Zimmer gibt, etwa für Strom oder Heizkörper. Dafür braucht ihr die Zählerstände zu Beginn und Ende jedes Zeitraums, auch beim Ein- und Auszug.
  • Gleichmäßig: ein fester Anteil pro Mitglied, unabhängig von der Wohndauer, z. B. für Internet oder Rundfunkbeitrag, wenn ihr das so vereinbart.

Schritt 3: Verrechnen

Für jede Person: Anteil an den tatsächlichen Kosten minus ihre Vorauszahlungen. Positiv heißt Nachzahlung, negativ heißt Guthaben. Die Summe aller Ergebnisse muss die Nachzahlung oder das Guthaben aus der Abrechnung des Vermieters ergeben. Wenn nicht, fehlt ein Posten oder ein Zeitraum.

Ein- und Auszüge

Die Abrechnung des Vermieters kommt oft erst lange nach dem Auszug einer Person. Klärt deshalb beim Auszug, wie die spätere Nachzahlung oder das Guthaben verrechnet wird. Manche WGs behalten einen Teil der Kaution so lange ein. Notiert beim Auszug außerdem die Zählerstände.

Vorauszahlungen anpassen

Gab es eine hohe Nachzahlung, erhöht der Vermieter meist die Vorauszahlung. Gebt das direkt an die Mitglieder weiter, sonst wiederholt sich die Nachzahlung im nächsten Jahr. Ein guter Wert: die Kosten des letzten Jahres pro Person und Monat, plus ein kleiner Puffer.

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ist keine Rechtsberatung. Im Einzelfall zählen euer Mietvertrag und die aktuelle Rechtslage.